Matthias H.Verifiziert
Mag mir einer unterstellen ich sei selbst Schuld wenn ich das Kleingedruckte nicht lese aber auch hier gelten ein paar Regeln der Fairness halber 😌
Produktbilder sind Teil der Artikelbeschreibung und damit Teil des Kaufvertrags; sie müssen den Lieferumfang erkennbar wiedergeben (BGH, 12.01.2011, VIII ZR 346/09).
Zeigt das Bild Zubehör oder Teile, die der Durchschnittsverbraucher dem Lieferumfang zurechnet, sie werden aber nicht geliefert, ist das eine irreführende geschäftliche Handlung nach
Gekaufter Artikel
effect® SPARPAKET
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