Eigentlich unterirdisch. MINUS STERNE!!!
Ihre Mitteilung, die Rückerstattung mit der Begründung zu verweigern, das zurückgesandte Kleidungsstück entspreche nicht Ihren „Wiedereinlagerungskriterien“, ist eine Frechheit und rechtswidrig.
Es ist völlig irrelevant, ob ein Artikel Ihren internen Vorgaben entspricht – entscheidend ist allein das geltende deutsche Recht, insbesondere § 355 BGB und § 357 BGB. Gemäß diesen Vorschriften steht mir bei einem fristgerecht erklärten Widerruf die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises zu. Der Zustand der Ware ist dabei unerheblich, solange er durch die übliche Prüfung der Ware nicht verschlechtert wurde.
Die Ware wurde rechtzeitig zurückgesendet, und Sie haben keinerlei Grundlage, die Rückerstattung zu verweigern. Sollten Sie weiterhin darauf setzen, dass ich angesichts Ihrer fragwürdigen Praktiken aufgebe, kann ich Ihnen versichern, dass dies ein Irrtum ist.
Ich werde alle rechtlichen und behördlichen Mittel ausschöpfen, um meine Ansprüche durchzusetzen:
1. Einschaltung der Verbraucherzentrale und Meldung an die Wettbewerbszentrale, um Ihre Geschäftspraktiken überprüfen zu lassen. 2. Rechtliche Schritte, einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens, um die Rückerstattung zu erzwingen.
Sie haben 7 Kalendertage Zeit, den Kaufbetrag vollständig zu erstatten. Danach werde ich ohne weitere Mitteilung handeln. Dies ist Ihre letzte Chance, den Vorfall korrekt zu bereinigen, bevor weitere Konsequenzen folgen.