In Summe erfĂŒllt das Produkt weder die Anforderungen an eine korrekte Kennzeichnung noch eine glaubwĂŒrdige Deklaration der Inhaltsstoffe. Die Kombination aus irrefĂŒhrendem Bio-Versprechen, zweifelhafter Dosierungsangabe und mangelhafter Zutatenliste macht es dringend notwendig, dass die kantonalen Vollzugsbehörden dieses Produkt prĂŒfen.